Wohnen und Umzug

Wie melde ich mich in Dotzigen an oder ab?

Die Anmeldung oder Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen, entweder über eUmzug oder direkt bei der Einwohnerkontrolle.

Wo kann ich eine Wohnsitzbestätigung oder einen Heimatausweis beantragen?

Eine Wohnsitzbestätigung oder ein Heimatausweis können am Schalter der Gemeindeverwaltung Dotzigen oder per E-Mail beantragt werden.

Was muss ich beim Umzug innerhalb der Gemeinde beachten?

Jede Adressänderung innerhalb der Gemeinde muss der Gemeindeverwaltung gemeldet werden, auch bei einem Umzug innerhalb desselben Mehrfamilienhauses. Die Änderung kann persönlich am Schalter erfolgen oder per eUmzug. 

Steuern und Finanzen

Wie hoch ist der Steuerfuss der Gemeinde Dotzigen?

Der Steuerfuss der Gemeinde Dotzigen beträgt 1,83.

Wo kann ich eine Steuererklärung einreichen oder Fragen dazu stellen?

Steuererklärungen können bei der Gemeindeschreiberei Dotzigen eingereicht werden. Für Fragen steht Ihnen das Team der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.

Wer ist zuständig für die Mietwertausscheidung?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeindeverwaltung Dotzigen in Zusammenarbeit mit der Amtlichen Bewertung des Kantons Bern.

Abfall und Entsorgung

Wann ist die Kehrichtabfuhr?

Die Kehrichtabfuhr findet jeden Freitag statt. Bitte beachten Sie an Feiertagen den Abfallkalender, der einmal jährlich mit dem Anzeiger verteilt wird oder auf unserer Website einsehbar ist.

Wo erhalte ich Abfallsäcke oder Grünabfuhr-Vignetten?

  • Kehrichtabfallsäcke sind im Volg und in der Landi erhältlich.

  • Abfallvignetten für Säcke und 800 l-Container sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.

  • Grüncontainervignetten für Einzelleerungen oder als Jahresvignette sind ausschließlich bei der Gemeindeverwaltung Dotzigen erhältlich.

  • Säcke für die Plastiksammlung können im Volg bezogen werden.

Wo befindet sich die Sammelstelle und was kann dort entsorgt werden?

Die Sammelstelle befindet sich an der Bahnhofstrasse 37, neben der Wärmezentrale der Energie Dotzigen AG. Dort können Sie folgendes entsorgen: Altglas, Aludosen, Plastikabfälle (in den dafür vorgesehenen Säcken), Batterien und Altkleider.

Bau und Planung

Wie reiche ich ein Baugesuch ein?

Baugesuche können ausschliesslich über das Online-Portal eBau eingereicht werden.

Welche Zonen- und Nutzungspläne gelten für Dotzigen?

Die jeweils aktuellen Zonen- und Nutzungspläne finden Sie im Bereich Umwelt und Bauen unter Grundlagen und Pläne auf unserer Website. 

Wer ist Ansprechperson für Fragen zum Lärmschutz oder Strassenunterhalt?

Zuständige Ansprechperson ist der Bauverwalter der Gemeinde Dotzigen.

Kontakt:

Fabian von Dach
Bauverwalter

032 351 36 10

bauverwaltung@dotzigen.ch

Behörden und Verwaltung

Wie lauten die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung?

  • Montag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00

  • Dienstag: geschlossen

  • Mittwoch: 08:00 – 13:00

  • Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:30

  • Freitag: geschlossen

Wie kontaktiere ich den Gemeinderat oder eine Kommission?

Sie können die Mitglieder des Gemeinderates über den Bereich Politik und VerwaltungGemeinderat auf unserer Website kontaktieren. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Kommissionen erreichen Sie über Politik und VerwaltungKommissionen oder direkt über die Gemeindeverwaltung.

Welche Behörden sind für welche Themen zuständig (z. B. Wasserversorgung, Feuerwehr)?

Zuständigkeitsbereiche und Ansprechpersonen finden Sie auf unserer Website oder erhalten Sie direkt bei der Gemeindeverwaltung.

Wasserversorgung

Schutz und Notfallorganisationen

Schule und Betreuung

Wie funktioniert die Schul- und Musikschuleinschreibung?

  • Die Schuleinschreibung erfolgt über das Schulsekretariat der Schulen Dotzigen. Bitte wenden Sie sich direkt an das Sekretariat.

  • Die Einschreibung für die Musikschule erfolgt direkt über die Musikschule Lengnau. Weitere Informationen finden Sie auf der Website: www.musikschule-rlb.ch.

Wie nehme ich Kontakt zur Schule oder zur Musikschule Lengnau auf?

Schulen Dotzigen
Schulsekretariat Dotzigen
Schulhausstrasse 53
3293 Dotzigen
Telefon: 032 531 75 11
E-Mail: sekretariat@primdotzigen.ch

Musikschule Region Lengnau-Büren a/A

Sekretariat
Hauptgasse 7
3294 Büren an der Aare
Telefon: 032 652 11 21
E-Mail: info@musikschule-rlb.ch

Gibt es eine Tagesstruktur oder Betreuung für Kinder?

Ja, die Tagesschule bietet Betreuung an:

  • Dienstag und Donnerstag: Mittagsbetreuung von 11:45 – 13:30 Uhr

  • Nachmittagsbetreuung von 13:30 – 15:00 Uhr und 15:00 – 17:00/18:00 Uhr

Weitere Betreuungsnagebote finden Sie hier.

Politik und Mitwirkung

Wie funktioniert das fakultative Referendum oder eine Initiative in Dotzigen?

Fakultatives Referendum

Gegen bestimmte Gemeinderatsbeschlüsse können Stimmberechtigte das Referendum ergreifen:

  • bei einmaligen Ausgaben zwischen CHF 100’000.– und CHF 200’000.–,

  • bei wiederkehrenden Ausgaben zwischen CHF 20’000.– und CHF 40’000.–.

Dazu braucht es die Unterschriften von mindestens 5 % der Stimmberechtigten.
Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab der amtlichen Bekanntmachung.

Die Veröffentlichung im amtlichen Anzeiger enthält alle wichtigen Angaben (Beschluss, Fristen, erforderliche Unterschriften, Einreichungsstelle und Akteneinsicht). Kommt das Referendum gültig zustande, legt der Gemeinderat die Vorlage der nächsten Gemeindeversammlung zur Entscheidung vor.


Initiative:

In Dotzigen können Stimmberechtigte eine Initiative einreichen, wenn das Geschäft in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung fällt.

Eine Initiative ist gültig, wenn:

  • sie von mindestens einem Zehntel der Stimmberechtigten unterzeichnet wird,

  • sie innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Anmeldung beim Gemeinderat eingereicht wird,

  • sie entweder als einfache Anregung oder als ausgearbeiteter Entwurf formuliert ist,

  • sie eine vorbehaltlose Rückzugsklausel sowie die Namen der Rückzugsberechtigten enthält,

  • sie nicht rechtswidrig oder undurchführbar ist,

  • und sie nur einen einzigen Gegenstand umfasst.

Der Ablauf ist wie folgt:

  1. Anmeldung: Der Beginn der Unterschriftensammlung muss dem Gemeinderat schriftlich angezeigt werden.

  2. Einreichung: Die Initiative muss spätestens sechs Monate nach der Anmeldung beim Gemeinderat eingereicht werden.

  3. Prüfung: Der Gemeinderat prüft die Gültigkeit der Initiative. Stellt er Mängel fest, kann er die Initiative (teilweise) für ungültig erklären, nachdem das Initiativkomitee angehört wurde.

  4. Abstimmung: Eine gültige Initiative wird vom Gemeinderat innert nützlicher Frist der Urnenabstimmung unterbreitet.

Wo finde ich Informationen zu Gemeindeversammlungen und Abstimmungen?

Termine, Traktanden und Ergebnisse von Gemeindeversammlungen sowie Gemeindeabstimmungen werden auf der Website der Gemeinde Dotzigen veröffentlicht und zusätzlich im Anzeiger bekannt gegeben.

Gemeindeversammlungen

Gemeindeabstimmungen

Wie kann ich mich politisch oder freiwillig engagieren?

Sie können sich in Dotzigen aktiv einbringen, indem Sie ein Amt in einer Kommission übernehmen, im Gemeinderat mitarbeiten, einer örtlichen politischen Vereinigung beitreten oder bei lokalen Projekten freiwillig mitwirken. 

Logo Einwohnergemeinde Dotzigen

KONTAKT & ÖFFNUNGSZEITEN

Kontakt

Gemeindeverwaltung Dotzigen
Rigigässli 7
3293 Dotzigen

Telefon 032 351 24 94
gmndschrbrdtzgnch

Öffnungszeiten

Montag
08:00 – 12:00
14:00 – 18:00

Dienstag
geschlossen

Mittwoch
08:00 – 13:00

Donnerstag
08:00 – 12:00
14:00 – 16:30

Freitag
geschlossen

Terminvereinbarungen sind nach vorgängiger Absprache auch ausserhalb der ordentlichen Schalteröffnungszeiten möglich.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen