Die Anmeldung oder Abmeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen, entweder über eUmzug oder direkt bei der Einwohnerkontrolle.
Eine Wohnsitzbestätigung oder ein Heimatausweis können am Schalter der Gemeindeverwaltung Dotzigen oder per E-Mail beantragt werden.
Jede Adressänderung innerhalb der Gemeinde muss der Gemeindeverwaltung gemeldet werden, auch bei einem Umzug innerhalb desselben Mehrfamilienhauses. Die Änderung kann persönlich am Schalter erfolgen oder per eUmzug.
Der Steuerfuss der Gemeinde Dotzigen beträgt 1,83.
Steuererklärungen können bei der Gemeindeschreiberei Dotzigen eingereicht werden. Für Fragen steht Ihnen das Team der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeindeverwaltung Dotzigen in Zusammenarbeit mit der Amtlichen Bewertung des Kantons Bern.
Die Kehrichtabfuhr findet jeden Freitag statt. Bitte beachten Sie an Feiertagen den Abfallkalender, der einmal jährlich mit dem Anzeiger verteilt wird oder auf unserer Website einsehbar ist.
Kehrichtabfallsäcke sind im Volg und in der Landi erhältlich.
Abfallvignetten für Säcke und 800 l-Container sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.
Grüncontainervignetten für Einzelleerungen oder als Jahresvignette sind ausschließlich bei der Gemeindeverwaltung Dotzigen erhältlich.
Säcke für die Plastiksammlung können im Volg bezogen werden.
Die Sammelstelle befindet sich an der Bahnhofstrasse 37, neben der Wärmezentrale der Energie Dotzigen AG. Dort können Sie folgendes entsorgen: Altglas, Aludosen, Plastikabfälle (in den dafür vorgesehenen Säcken), Batterien und Altkleider.
Baugesuche können ausschliesslich über das Online-Portal eBau eingereicht werden.
Die jeweils aktuellen Zonen- und Nutzungspläne finden Sie im Bereich Umwelt und Bauen unter Grundlagen und Pläne auf unserer Website.
Zuständige Ansprechperson ist der Bauverwalter der Gemeinde Dotzigen.
Kontakt:
Fabian von Dach
Bauverwalter
Montag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 08:00 – 13:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:30
Freitag: geschlossen
Sie können die Mitglieder des Gemeinderates über den Bereich Politik und Verwaltung → Gemeinderat auf unserer Website kontaktieren. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Kommissionen erreichen Sie über Politik und Verwaltung → Kommissionen oder direkt über die Gemeindeverwaltung.
Zuständigkeitsbereiche und Ansprechpersonen finden Sie auf unserer Website oder erhalten Sie direkt bei der Gemeindeverwaltung.
Die Schuleinschreibung erfolgt über das Schulsekretariat der Schulen Dotzigen. Bitte wenden Sie sich direkt an das Sekretariat.
Die Einschreibung für die Musikschule erfolgt direkt über die Musikschule Lengnau. Weitere Informationen finden Sie auf der Website: www.musikschule-rlb.ch.
Schulen Dotzigen
Schulsekretariat Dotzigen
Schulhausstrasse 53
3293 Dotzigen
Telefon: 032 531 75 11
E-Mail: sekretariat@primdotzigen.ch
Musikschule Region Lengnau-Büren a/A
Sekretariat
Hauptgasse 7
3294 Büren an der Aare
Telefon: 032 652 11 21
E-Mail: info@musikschule-rlb.ch
Ja, die Tagesschule bietet Betreuung an:
Dienstag und Donnerstag: Mittagsbetreuung von 11:45 – 13:30 Uhr
Nachmittagsbetreuung von 13:30 – 15:00 Uhr und 15:00 – 17:00/18:00 Uhr
Weitere Betreuungsnagebote finden Sie hier.
Gegen bestimmte Gemeinderatsbeschlüsse können Stimmberechtigte das Referendum ergreifen:
bei einmaligen Ausgaben zwischen CHF 100’000.– und CHF 200’000.–,
bei wiederkehrenden Ausgaben zwischen CHF 20’000.– und CHF 40’000.–.
Dazu braucht es die Unterschriften von mindestens 5 % der Stimmberechtigten.
Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage ab der amtlichen Bekanntmachung.
Die Veröffentlichung im amtlichen Anzeiger enthält alle wichtigen Angaben (Beschluss, Fristen, erforderliche Unterschriften, Einreichungsstelle und Akteneinsicht). Kommt das Referendum gültig zustande, legt der Gemeinderat die Vorlage der nächsten Gemeindeversammlung zur Entscheidung vor.
In Dotzigen können Stimmberechtigte eine Initiative einreichen, wenn das Geschäft in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung fällt.
Eine Initiative ist gültig, wenn:
sie von mindestens einem Zehntel der Stimmberechtigten unterzeichnet wird,
sie innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Anmeldung beim Gemeinderat eingereicht wird,
sie entweder als einfache Anregung oder als ausgearbeiteter Entwurf formuliert ist,
sie eine vorbehaltlose Rückzugsklausel sowie die Namen der Rückzugsberechtigten enthält,
sie nicht rechtswidrig oder undurchführbar ist,
und sie nur einen einzigen Gegenstand umfasst.
Der Ablauf ist wie folgt:
Anmeldung: Der Beginn der Unterschriftensammlung muss dem Gemeinderat schriftlich angezeigt werden.
Einreichung: Die Initiative muss spätestens sechs Monate nach der Anmeldung beim Gemeinderat eingereicht werden.
Prüfung: Der Gemeinderat prüft die Gültigkeit der Initiative. Stellt er Mängel fest, kann er die Initiative (teilweise) für ungültig erklären, nachdem das Initiativkomitee angehört wurde.
Abstimmung: Eine gültige Initiative wird vom Gemeinderat innert nützlicher Frist der Urnenabstimmung unterbreitet.
Termine, Traktanden und Ergebnisse von Gemeindeversammlungen sowie Gemeindeabstimmungen werden auf der Website der Gemeinde Dotzigen veröffentlicht und zusätzlich im Anzeiger bekannt gegeben.
Sie können sich in Dotzigen aktiv einbringen, indem Sie ein Amt in einer Kommission übernehmen, im Gemeinderat mitarbeiten, einer örtlichen politischen Vereinigung beitreten oder bei lokalen Projekten freiwillig mitwirken.