Die baurechtliche Grundordnung mit Zonenplan und Baureglement legt die zulässige Bodennutzung fest und definiert die Anforderungen an die Siedlungsentwicklung nach innen. Zudem sorgt sie für den Erhalt bestehender Qualitäten und schützt Grün- und Freiräume. Kurz: Sie stellt eine geordnete Dorfentwicklung sicher.
Rechtlich verbindlich sind die Originaldokumente, die nach telefonischer Voranmeldung bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden können.
Raumplanung ist eine öffentliche Aufgabe, bei der viele verschiedene Interessen im demokratischen Prozess abgestimmt und wichtige Entscheide in rechtsstaatlich korrekten Verfahren festgesetzt werden. Bund, Kantone und Gemeinden haben dabei ihren Zuständigkeitsbereich. Weil sie sich aber mit dem gleichen Raum befassen und auf der gleichen Fläche planen, müssen sie eng zusammenarbeiten und widersprüchliche planerische Festlegungen vermeiden.
Bestimmungen des Kantons Bern
Zuständige Behörde ist das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Bestimmungen des Bundes
Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Raumentwicklung.