Die politische Mitbestimmung ist das zentrale Element der Demokratie. Bürgerinnen und Bürger können an der Urne Entscheide fällen, die sie, ihr Umfeld und künftige Generationen betreffen. Nehmen Sie teil an den Abstimmungen und Wahlen in Dotzigen und bestimmen Sie mit.
Bei Abstimmungen und Wahlen erhalten Sie das Material in der Regel bis spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag zugestellt. Für die briefliche Stimmabgabe dürfen Sie nur die zugestellten Kuverts verwenden. Denken Sie daran, die Ausweiskarte zu unterschreiben und beachten Sie die detaillierten Hinweise auf dem amtlichen Antwortkuvert. Sollten Sie das Abstimmungsmaterial nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Gemeindeverwaltung.
Für die briefliche Stimmabgabe haben Sie folgende Möglichkeiten:
Sie können Ihre Stimme am Wahl- oder Abstimmungssonntag persönlich an der Urne abgeben. Nehmen Sie unbedingt Ihren eigenen Stimmrechtsausweis sowie den Stimm- oder Wahlzettel mit. Eine Stimmabgabe durch Stellvertretung ist unzulässig. Das Urnenlokal im Bangerterhaussaal steht Ihnen für die persönliche Stimmabgabe am Wahl- oder Abstimmungssonntag von 10.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung.
Bei gewissen politischen Geschäften entscheidet letztlich nicht der Dotziger Gemeinderat oder die Gemeindeversammlung, sondern die Bevölkerung – zum Beispiel bei Ausgaben ab einer bestimmten Höhe oder bei Initiativen. Die detaillierten Bestimmungen sind im Organisationsreglement geregelt.
Alle vier Jahre finden in Dotzigen Gesamterneuerungswahlen statt. Gemeinderat, Schul- und Baukommission wurden am 12. November 2023 neu gewählt.
Die App VoteInfo hält Sie bei kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen auf dem Laufenden. Die Nutzerinnen und Nutzer können an Abstimmungssonntagen jeweils ab 12 Uhr auf «VoteInfo» erfahren, wie ihre Gemeinde, ihr Kanton und die Schweiz zu eidgenössischen und kantonalen Vorlagen gestimmt haben.
Easyvote stärkt das politische Interesse und Engagement, indem Informationen zu Abstimmungen, Wahlen und politisch aktuellen Themen bereitgestellt werden. Angestrebt wird eine möglichst hohe Stimm- und Wahlbeteiligung der 18- bis 25-Jährigen. Zu den wichtigsten Angeboten von Easyvote gehören leicht verständliche Broschüren, Video-Clips sowie die politische Informationsplattform easyvote.ch.
Alle Stimmberechtigten sind verpflichtet, periodisch als Mitglied des Wahl- und Abstimmungsausschusses zu amten und bei der Ausmittlung der Wahl- und Abstimmungsergebnisse mitzuwirken. Das Aufgebot erhalten Bürgerinnen und Bürger jeweils mit ausreichend Vorlaufzeit vor den Abstimmungen oder Wahlen per Post zugestellt.