Bauen ist ein komplexes und vielschichtiges Vorhaben. Meist gibt es zahlreiche involvierte Stellen und Personen – zum Beispiel die Bewilligungsbehörde, kantonale Fachstellen oder betroffene Nachbarinnen und Nachbarn. Die Bauverwaltung gibt Bauwilligen bei Fragen zum Bewilligungsverfahren gerne Auskunft.

Bauprojekte und Wartungsarbeiten werden nicht nur oberirdisch geplant und umgesetzt, auch diverse Anlagen unter der Erdoberfläche gilt es zu bauen, betreiben und instand zu halten.

Private Abwasseranlagen

Die Gewässerschutzgesetzgebung schreibt vor, dass private Liegenschaftsbesitzende für die korrekte Entsorgung ihres Abwassers und den Unterhalt ihrer Abwasseranlagen verantwortlich sind.

Die Dotzigen hat die Aufsichtspflicht und legt Wert auf eine umweltgerechte Siedlungsentwässerung. Die Gemeinde überprüft die Anlagen im Rahmen des Projektes «Zustandserfassung der privaten Abwasseranlagen (ZpA)» und veranlasst bei Bedarf eine Sanierung. Die Kosten für die Sanierungsarbeiten tragen dabei die privaten Eigentümer. 

Gewässerschutzbewilligung

Die Erstellung oder Veränderung von privaten Abwasseranlagen oder von beregneten Flächen erfordert eine Gewässerschutzbewilligung. Auch für den Bau oder die Erweiterung einer Versickerungsanlage ist eine Gewässerschutzbewilligung notwendig. Meist ist sie Teil des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens. 

    Weitere Informationen zur Grundstückentwässerung erhalten Sie hier oder bei der Bauverwaltung Dotzigen.

Öffentliche Abwasseranlagen

Für den Schutz der Gewässer ist der sorgfältige Unterhalt der Anlagen und die korrekte Abwasserentsorgung von grosser Bedeutung. Deshalb saniert und erneuert die Gemeinde ihre Anlagen laufend.
Das verschmutzte Abwasser wird in die ARA Regio Grenchen in Grenchen geleitet und dort mit zeitgemässer Technik aufbereitet.


Abwasserreglement und Gebühren

Details zu privaten und öffentlichen Abwasseranlagen, zur Unterhaltspflicht und zu den Gebühren sind in folgenden Dokumenten festgehalten:

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Gemeindeverwaltung Dotzigen
Rigigässli 7
3293 Dotzigen

Telefon 032 351 24 94
gmndschrbrdtzgnch

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08:00 – 12:00
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Terminvereinbarungen sind nach vorgängiger Absprache auch ausserhalb der ordentlichen Schalteröffnungszeiten möglich.

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