Angaben über Personen darf die Gemeinde Dotzigen nur beschaffen, aufbewahren und bekannt geben, wenn das Gesetz dies erlaubt. Angaben über die religiöse, weltanschauliche oder politische Ansicht, den persönlichen Geheimbereich, die soziale Hilfe und fürsorgerische Betreuung sowie strafrechtliche Zusammenhänge werden vom Gesetz besonders geschützt.
Möchten Sie Ihre Daten bei einer städtischen Stelle oder beim Kanton Bern sperren lassen?
Datensperre für Listenauskünfte (ohne Nachweis eines schützenswerten Interesses)
In der Gemeinde Dotzigen ist die Bekanntgabe von systematisch geordneten Daten (Listen) sowohl aus ideellen wie auch kommerziellen Zwecken grundsätzlich erlaubt. Listen aus dem Einwohnerregister dürfen enthalten: Name, Vorname, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzuges, Jahrgang. Jede Person kann verlangen, dass die eigenen Daten für jegliche Listenauskünfte gesperrt werden. Der Nachweis eines schützenswerten Interesses ist nicht erforderlich. Per E-Mail können Sie eine Datensperre anordnen.
Datensperre für Einzelauskünfte (nur mit Nachweis eines schützenswerten Interesses)
Jede Person die Bekanntgabe ihrer Daten im Rahmen von Einzelauskünften sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist. Per E-Mail können Sie die Datensperre veranlassen.