Ist mein Vorhaben baubewilligungspflichtig? Was ist beim Erarbeiten und Einreichen eines Baugesuchs zu beachten? Nachfolgend sind die wichtigsten Aspekte rund um Baugesuche zusammengefasst. Zudem stehen die Mitarbeitenden des städtischen Bauinspektorats für Auskünfte zur Verfügung.
Seit März 2022 können Baugesuche im Kanton Bern nur noch elektronisch über die Plattform eBau eingereicht werden. Nach der Erfassung in eBau übergeben Sie das unterzeichnete Hauptformular im Doppel mit den erforderlichen Planunterlagen und allfälligen Nebengesuchen in Papierform der Bauverwaltung Dotzigen. Das Gesuch gilt erst dann als eingereicht, wenn die Unterlagen der Bauverwaltung in Papierform vorliegen. Gänzlich elektronische Baugesuche sind erst möglich, wenn die digitale Unterschrift im Kanton Bern rechtskräftig ist.
In eBau ist auch das Meldeformular zu Solaranlagen zu finden. Sie können es digital ausfüllen und einreichen. Eine Einreichung in Papierform ist bei diesem Meldeformular nicht mehr notwendig.
Während der gesetzlichen Auflagefrist von 30 Tagen können Sie über diesen Link die Auflageakten der Baupublikationen online einsehen.
Die Planung eines Bauvorhabens kann anspruchsvoll sein – dies insbesondere bei Vorhaben in Zonen mit Planungspflicht, in Zonen für öffentliche Nutzungen, in Naturgebieten, Uferschutzzonen, Landwirtschaftszonen, Ortsbildgebieten sowie bei denkmalpflegerisch inventarisierten Gebäuden. In einigen Gebieten gelten Überbauungsordnungen oder es sind qualitätssichernde Verfahren durchzuführen, bevor ein Baugesuch eingereicht wird.
In solchen Fällen empfiehlt es sich, eine Bauvoranfrage einzureichen. Sie können dadurch die Chancen und Risiken eines Bauvorhabens besser einschätzen und die Erkenntnisse früh in die Projektierung einfliessen lassen.
Ihre Bauvoranfrage mit konkreten Fragestellungen richten Sie zusammen mit den vorhandenen Planunterlagen in schriftlicher Form als E-Mail an die Bauverwaltung. Dieses trifft dann für Sie die wichtigsten Abklärungen mit den beteiligten Amts- und Fachstellen. Die Bauvoranfrage ist kein formell reglementiertes Verfahren. Eine verbindliche Beurteilung erfolgt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.
Möchten Sie das Baureglement und den Zonenplan der Gemeinde Dotzigen einsehen? Hier gelangen Sie zur baurechtlichen Grundordnung.
Fabian von Dach
Bauverwalter
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Dienstag (Gemeindeverwaltung Diessbach)