Baugesuch via eBau

Seit März 2022 können Baugesuche im Kanton Bern nur noch elektronisch über die Plattform eBau eingereicht werden. Nach der Erfassung in eBau übergeben Sie das unterzeichnete Hauptformular im Doppel mit den erforderlichen Planunterlagen und allfälligen Nebengesuchen in Papierform der Bauverwaltung Dotzigen. Das Gesuch gilt erst dann als eingereicht, wenn die Unterlagen der Bauverwaltung in Papierform vorliegen. Gänzlich elektronische Baugesuche sind erst möglich, wenn die digitale Unterschrift im Kanton Bern rechtskräftig ist.

In eBau ist auch das Meldeformular zu Solaranlagen zu finden. Sie können es digital ausfüllen und einreichen. Eine Einreichung in Papierform ist bei diesem Meldeformular nicht mehr notwendig.


Auflageakten der Baupublikationen

Während der gesetzlichen Auflagefrist von 30 Tagen können Sie über diesen Link die Auflageakten der Baupublikationen online einsehen.

Bauvoranfrage

Die Planung eines Bauvorhabens kann anspruchsvoll sein – dies insbesondere bei Vorhaben in Zonen mit Planungspflicht, in Zonen für öffentliche Nutzungen, in Naturgebieten, Uferschutzzonen, Landwirtschaftszonen, Ortsbildgebieten sowie bei denkmalpflegerisch inventarisierten Gebäuden. In einigen Gebieten gelten Überbauungsordnungen oder es sind qualitätssichernde Verfahren durchzuführen, bevor ein Baugesuch eingereicht wird.

In solchen Fällen empfiehlt es sich, eine Bauvoranfrage einzureichen. Sie können dadurch die Chancen und Risiken eines Bauvorhabens besser einschätzen und die Erkenntnisse früh in die Projektierung einfliessen lassen.

Ihre Bauvoranfrage mit konkreten Fragestellungen richten Sie zusammen mit den vorhandenen Planunterlagen in schriftlicher Form als E-Mail an die Bauverwaltung. Dieses trifft dann für Sie die wichtigsten Abklärungen mit den beteiligten Amts- und Fachstellen. Die Bauvoranfrage ist kein formell reglementiertes Verfahren. Eine verbindliche Beurteilung erfolgt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.

Baureglement

Möchten Sie das Baureglement und den Zonenplan der Gemeinde Dotzigen einsehen? Hier gelangen Sie zur baurechtlichen Grundordnung.

Hilfsmittel

  • Informationen zu Energievorschriften beim Bauen finden Sie hier.
  • Direktlink zum Viewer des ÖREB-Katasters.

Kontakte

Fabian von Dach
Bauverwalter

032 351 36 10

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag

Dienstag (Gemeindeverwaltung Diessbach)

Kim Sägesser
Sachbearbeiterin

032 351 24 94

Montag, Mittwoch und Donnerstag 


Logo Einwohnergemeinde Dotzigen

KONTAKT & ÖFFNUNGSZEITEN

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Gemeindeverwaltung Dotzigen
Rigigässli 7
3293 Dotzigen

Telefon 032 351 24 94
gmndschrbrdtzgnch

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08:00 – 12:00
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Donnerstag
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Freitag
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Terminvereinbarungen sind nach vorgängiger Absprache auch ausserhalb der ordentlichen Schalteröffnungszeiten möglich.

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