Öffentliche Mitwirkungen

Politik betrifft alle. Sie ist von Menschen geprägt und lebt wesentlich davon, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Vorstellungen teilen und sich für Anliegen einsetzen. Partizipation ist wichtig – mit politischen Instrumenten aber auch losgelöst davon. 

Teilnahmen an öffentlichen Mitwirkungen werden der Bevölkerung mitgeteilt. 

Initiativen

Mit dem politischen Instrument der Initiative können die Stimmberechtigten der Gemeinde ein bestimmtes Anliegen auf Gemeindeebene zur Diskussion und Beschlussfassung bringen.

Die Initiative muss in Form eines ausgearbeiteten Antrags oder als allgemeine Anregung eingereicht werden und von mindestens 10 % der Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterschriftensammlung ist der Gemeindeversammlung zu melden und innert innert 6 Monaten zu sammeln und bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Nach formeller Prüfung wird die Initiative dem Gemeinderat unterbreitet. Dieser entscheidet, ob er das Begehren unterstützt und es den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorlegt.

Weitere Informationen zur Einreichung und zum Verfahren erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Referenden

Mit dem Volksrecht des fakultativen Referendums können die Stimmberechtigten eine Volksabstimmung über bestimmte Entscheide des Gemeinderates verlangen. Änderungen von Reglemente und Beschlüsse mit einem bestimmten Ausgabenvolumen werden in jedem Fall den Stimmberechtigten vorgelegt. Für ein fakultatives Referendum sind die Unterschriften von mindestens 5% der Stimmberechtigten nötig. Wer das fakultative Referendum ergreifen will, muss dies innert 30 Tagen nach der amtlichen Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses im Amtsanzeiger der Gemeindeverwaltung mitteilen.

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