Kindertagesstätten

Die Kindertagesstätten (Kita) bieten Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 2 Monaten bis zum Kindergarteneintritt. Qualifizierte Fachpersonen betreuen die Kinder in einer geschützten Umgebung und fördern die persönlichen und sozialen Fähigkeiten der Kinder. Zur gesunden Entwicklung der Kinder tragen eine geregelte Tagesstruktur und eine ausgewogene Ernährung bei.
Das konkrete Angebot sowie die genauen Öffnungszeiten variieren von Kita zu Kita. Näheres erfahren Sie direkt bei der entsprechenden Kita. Auf dem Familienportal des Kantons Bern finden Sie ein Kitaverzeichnis.

Die Tarife legen die Kitas fest. Für den Besuch von Kitas (und Tagesfamilien) können Eltern Betreuungsgutscheine bei der Gemeinde Dotzigen beantragen.


Kindertagesstätten

Natur-Kita Chinderland | Dotzigen

www.dotzigen.chinder.land

Kita Büren | Region Büren

www.kita-bueren.ch

Kita Juno | Büren

www.kitajuno.ch

Kita Storchennest | Grossaffoltern

www.kita-storchennest.ch


Pflegekindaufsicht

Die Pflegekinderaufsicht im Seeland wird ab 2024 für alle Gemeinden im Verwaltungskreis Seeland von den Sozialarbeitenden der Abteilung Lyss ausgeführt.

Bitte wenden Sie sich an:
Sozialdienst Lyss
Marktplatz 14
3250 Lyss
Tel. +41 32 387 03 30

Tagesfamilien

Tagesfamilien bieten eine flexible und familiennahe Betreuungsform für Kinder unter zwölf Jahren. Die Betreuung findet im Haushalt der Betreuungsperson statt, in einem konstanten und vertrauten Umfeld. Wer Kinder regelmässig, tagsüber und gegen Entgelt in den eigenen vier Wänden betreut, gilt als Betreuungsperson in einer Tagesfamilie.

Eltern haben zwei Möglichkeiten, eine Betreuung in Tagesfamilie zu organisieren: Entweder suchen sie selbst eine passende Tagesfamilie und treffen eine direkte Vereinbarung, oder sie wenden sich an eine Tagesfamilienorganisation. Bei einer privaten Vereinbarung gelten die Eltern als Arbeitgeber. Sie sind somit verpflichtet, die Betreuungsperson gegen Unfall zu versichern und bei der örtlichen AHV-Zweigstelle anzumelden sowie die Sozialversicherungsbeiträge korrekt abzurechnen. Zudem muss sich die Betreuungsperson bei der kantonalen Aufsicht melden, wenn die Betreuung während mindestens zwei Monaten pro Jahr am Stück oder gesamthaft 39 Wochen pro Jahr stattfindet und mehr als drei Stunden pro Tag oder neun Stunden pro Woche umfasst.  Bei Fragen zur Anmeldung oder Abrechnung steht Ihnen die AHV-Zweigstelle der Gemeinde Dotzigen gerne beratend zur Seite.

Wer die Organisation und Administration nicht selbst übernehmen möchte, kann sich an eine Tagesfamilienorganisation wenden. Diese vermittelt qualifizierte Betreuungspersonen, übernimmt die Berechnung und Verrechnung der Betreuungskosten und begleitet die Familien fachlich. 

Für den Besuch von Tagesfamilien (und Kitas) können Eltern Betreuungsgutscheine bei der Gemeinde Dotzigen beantragen.

Weitere Informationen zu Tagesfamilien in der Region finden Sie hier

Spielgruppe

Die Spielgruppe findet regelmässig im Bangerterhaus Dotzigen statt. 

Melanie Freiburghaus

Spielgruppenleiterin

Bekanntgabe der Kontaktangaben auf Anfrage.


Krabbelgruppe

Die Krabbelgruppe findet regelmässig im Bangerterhaus Dotzigen statt.

Cécile Bucher
Krabbelgruppenleiterin

Bekanntgabe der Kontaktangaben auf Anfrage.


Weitere Informationen zur Krabbelgruppe finden Sie hier.

Logo Einwohnergemeinde Dotzigen

KONTAKT & ÖFFNUNGSZEITEN

Kontakt

Gemeindeverwaltung Dotzigen
Rigigässli 7
3293 Dotzigen

Telefon 032 351 24 94
gmndschrbrdtzgnch

Öffnungszeiten

Montag
08:00 – 12:00
14:00 – 18:00

Dienstag
geschlossen

Mittwoch
08:00 – 13:00

Donnerstag
08:00 – 12:00
14:00 – 16:30

Freitag
geschlossen

Terminvereinbarungen sind nach vorgängiger Absprache auch ausserhalb der ordentlichen Schalteröffnungszeiten möglich.

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