Willkommen oder auf Wiedersehen - hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu einem Wohnortswechsel innerhalb, nach oder aus der Gemeinde.
Wer muss sich anmelden?
Alle Personen, die in die Gemeinde ziehen, unabhängig von Nationalität, Alter oder Zivilstand, müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anmelden.
Was wird benötigt?
Gültiger Ausweis (Schweizer ID oder Pass / Ausländerausweis)
Bei Ausländer:innen: aktueller Ausländerausweis, Arbeitsvertrag und Mietvertrag/ Wohnsitznachweis
Bei Kindern: Familienbüchlein oder Geburtsurkunde
Wichtig:
Die Anmeldung kann auch online via eUmzug erfolgen: www.eumzug.swiss
Gebühren:
Meldepflichtig innert 14 Tagen, auch für Personen, welche innerhalb des Hauses in eine andere Wohnung ziehen.
Was wird benötigt?
Wie melden?
Gebühren:
Wer muss sich abmelden?
Alle Personen, die ihren Wohnsitz aus der Gemeinde verlegen, ins In- oder Ausland, müssen sich spätestens am Tag des Wegzuges abmelden.
Was ist zu tun?
Benötigte Unterlagen:
Wichtig bei Auslandswegzug:
Hier finden Sie den direkten Link zu eUmzugCH.