Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Mit diesem Themenbereich befassen sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB). Ihre wichtigsten Aufgaben sind:   


Weitere Informationen
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Seeland 
Stadtplatz 33 
Postfach 29 
3270 Aarberg

032 391 23 83 
032 391 23 84 
info.kesb-se@jgk.be.ch

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