Dotzigen setzt sich für eine umweltfreundliche und nachhaltige Abfallbewirtschaftung ein. Abfälle sollen möglichst vermieden, reduziert und – wo sie anfallen – sinnvoll verwertet werden. Die stoffliche Wiederverwertung (z. B. durch Recycling) hat Vorrang vor der Verbrennung. Ziel ist eine funktionierende Kreislaufwirtschaft, in der Ressourcen geschont und wiederverwendet werden.
Wichtige Beiträge dazu leisten auch Initiativen wie Tauschen, Reparieren oder Weiterverwenden. Damit diese nachhaltig wirken, ist es entscheidend, dass die Bevölkerung die Abfälle korrekt trennt, sammelt und bereitstellt.
Gemeinsam tragen wir zu einem sauberen und verantwortungsbewussten Dotzigen bei.
Die wichtigsten Informationen zur Kehrichtabfuhr und den Entsorgungsmöglichkeiten finden Sie im
Abfallkalender 2025 und im
Merkblatt Abfallentsorgung.
Ein digitaler Abfallkalender inklusive Push-Benachrichtigung der Abfalltage steht zudem in der Dotziger-App zur Verfügung.
Aus Gründen des Gewässerschutzes kann die Sammelstelle für Altöl nicht mehr bei der neuen Sammelstelle betrieben werden. Sie wird neu im Werkhof zu stehen kommen und wird jeden letzten Freitag im Monat jeweils nachmittags von 13.00 - 15.00 Uhr vom Werkhofleiter betreut. Eine Abgabe von Altöl ausserhalb dieser Öffnungszeiten wird leider nicht mehr möglich sein.
Holsammlung
Regelmässig holen Mitarbeitende der Schlunegger AG mit Kehrichtfahrzeugen die verschiedenen Abfallgüter wie Hauskehricht, Sperrgut, Papier und Karton. Die Bereitstellungszeit ist 7 Uhr morgens des Abfuhrtages.
Abfallsammelplatz
Ihre Güter wie Glas, Alu-Büchsen, Altkleider, Haushaltsplatzik (Bring Plastik Back) und Batterien können Sie beim Abfallsammelplatz bei der Wärmezentrale entsorgen.
Bring- und Holtag
Dieser Anlass ist eine Aktion zur sinnvollen Abfallvermeidung und Wiederverwendung in der Gemeinde Dotzigen. Sie können brauchbare Gegenstände bringen. Die vom Verantwortlichen angenommenen Gegenstände müssen Sie am Schluss des Tages nicht mehr zurückholen. Andere suchen sich etwas aus und nehmen dieses kostenlos mit.
Jährliche Grundgebühren für Privathaushalte und Betriebe (inkl. MWST).
Privatpersonen
Jede Person über 18 Jahren bezahlt die Kehrichtgrundgebühr von CHF 59.45. Es erfolgt keine Bezahlung der Krehrichgrundgebühr pro Haushalt.
Industrie, Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe
Pro Betrieb nach Betriebsgrösse:
Gebühren Kehrichtsäcke
17 l Rolle à 10 Stk. | CHF 6.00 |
35 l Rolle à 10 Stk. | CHF 11.00 |
Gebührenmarken für Säcke
Sperrgutvignetten Bogen à 10 Stk. CHF 16.00 | |
Containervignetten 800 lt. Bogen à 5 Stk. CHF 65.00 |
Grünvignetten
Der Begriff Littering bezeichnet das achtlose Wegwerfen von Abfällen an öffentlichen Orten. Littering beeinträchtigt die Lebensqualität sowie das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum und schadet der Umwelt. Gesamtschweizerisch kostet die Beseitigung dieser Abfälle rund 200 Mio. Franken.
Weitere Informationen zum Thema Littering: