Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Bern

23. Jul 2026

Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Kanton Bern

Aktuelle Situation

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der angekündigten Hitzewelle gilt im gesamten Kanton Bern die Waldbrandgefahrenstufe 4 («gross»).

Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter haben deshalb ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) für das gesamte Kantonsgebiet erlassen.

Generelles Feuerwerksverbot

Zusätzlich gilt ab sofort auf dem ganzen Kantonsgebiet ein generelles Feuerwerksverbot. Verboten sind insbesondere:

  • Feuerwerkskörper aller Art
  • Raketen
  • Kleinst-Knallkörper
  • andere pyrotechnische Gegenstände
  • Himmelslaternen
  • Höhenfeuer bzw. 1.-August-Feuer

Bitte beachten Sie, dass dieses Verbot auch ausserhalb der Feuerverbotszonen gilt.

Verhaltensempfehlungen

Ausserhalb der Feuerverbotszonen dürfen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Offene Feuer sind jederzeit zu überwachen und Funkenflug ist sofort zu löschen. Bei Wind sollte ganz auf das Feuern verzichtet werden.

Weitere Informationen

Aktuelle Informationen zur Waldbrandgefahr und zu den geltenden Massnahmen finden Sie auf der Website des Kantons Bern:

Die zuständigen Behörden beurteilen die Situation am 6. August 2026 erneut.

Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis und die Mithilfe beim Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.

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