19. Feb 2026
Geringfügige Änderung des Zonenplans Gewässerraum und Naturgefahren (Umsetzung revidierte Gefahrenkarte).
Der Gemeinderat von Dotzigen legt gestützt auf Art. 60 BauG und Art. 122 Abs. 7 BauV die erwähnte Änderung öffentlich auf. Die Anpassung soll im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen erfolgen, Details sind im Erläuterungsbericht enthalten.
Die Unterlagen liegen vom 20.02.2026 bis 23.03.2026 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Dotzigen öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen können innert Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Dotzigen eingereicht werden.
Dotzigen, 19. Februar 2026
Der Gemeinderat